Vertrag über die Auftragsverarbeitung
Anhang 1 zu den AGB · Art. 28 DSGVO / Art. 9 revDSG · Stand: 2026-08-26
Dieser Vertrag ist Bestandteil der AGB und gilt mit deren Annahme als geschlossen. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich (Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt die elektronische Form ausdrücklich zu).
Vertragsparteien
Verantwortliche ist die Kundin bzw. der Kunde, die oder der die AGB angenommen hat — mit den bei der Bestellung angegebenen Daten.
Auftragsverarbeiterin ist Luceris GmbH (Marke Allons), c/o Dr. Louis-Sebastian Sonntag, Speerstrasse 23, 8832 Wilen b. Wollerau, Schweiz · UID CHE-460.878.764 · hilfe@allons.ch.
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Die Auftragsverarbeiterin erstellt und betreibt für die Verantwortliche deren Website. Dabei verarbeitet sie personenbezogene Daten von Websitebesucherinnen und -besuchern ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung der Verantwortlichen.
(2) Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Datenarten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1.
(3) Dieser Vertrag beginnt mit der Annahme der AGB und läuft, solange die Auftragsverarbeiterin die Website betreibt. Er endet automatisch mit dem zugrunde liegenden Hauptvertrag.
§ 2 Weisungsrecht
(1) Die Auftragsverarbeiterin verarbeitet die Daten ausschliesslich auf dokumentierte Weisung der Verantwortlichen. Weisungen erfolgen in Textform (E-Mail genügt) an hilfe@allons.ch.
(2) Hält die Auftragsverarbeiterin eine Weisung für rechtswidrig, teilt sie dies unverzüglich mit und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
(3) Verlangt eine Rechtsvorschrift der Schweiz oder der EU eine Verarbeitung ohne Weisung, informiert die Auftragsverarbeiterin die Verantwortliche vorab, sofern das Recht dies nicht verbietet.
§ 3 Vertraulichkeit
Die Auftragsverarbeiterin setzt für die Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterworfen sind. Die Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort.
§ 4 Technische und organisatorische Massnahmen
(1) Die Auftragsverarbeiterin trifft die in Anlage 3 beschriebenen Massnahmen nach Art. 32 DSGVO und hält sie während der Vertragsdauer aufrecht.
(2) Sie darf die Massnahmen fortentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen werden dokumentiert und der Verantwortlichen auf Anfrage mitgeteilt.
§ 5 Unterauftragsverarbeiter
(1) Die Verantwortliche erteilt die allgemeine schriftliche Genehmigung zum Einsatz der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter.
(2) Vor der Hinzuziehung eines weiteren oder dem Wechsel eines bestehenden Unterauftragsverarbeiters informiert die Auftragsverarbeiterin die Verantwortliche in Textform. Die Verantwortliche kann binnen 14 Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Widerspricht sie, dürfen beide Seiten den betroffenen Leistungsteil ausserordentlich kündigen.
(3) Die Auftragsverarbeiterin verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter auf Datenschutzpflichten, die den hiesigen entsprechen, und haftet für dessen Verhalten wie für eigenes.
§ 6 Unterstützung der Verantwortlichen
(1) Wendet sich eine betroffene Person mit einem Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- oder Widerspruchsbegehren an die Auftragsverarbeiterin, leitet diese das Begehren unverzüglich an die Verantwortliche weiter und beantwortet es nicht selbst.
(2) Die Auftragsverarbeiterin unterstützt die Verantwortliche im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung der Betroffenenrechte sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.
§ 7 Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Die Auftragsverarbeiterin meldet der Verantwortlichen jede ihr bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, und stellt die Angaben bereit, die die Verantwortliche für ihre eigene Meldung benötigt.
§ 8 Nachweise und Kontrollen
Die Auftragsverarbeiterin weist die Einhaltung ihrer Pflichten auf Anfrage in geeigneter Form nach. Die Verantwortliche kann nach vorheriger Ankündigung und zu üblichen Geschäftszeiten Kontrollen durchführen oder durchführen lassen.
§ 9 Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Vertrags löscht die Auftragsverarbeiterin die verarbeiteten Daten oder gibt sie nach Wahl der Verantwortlichen zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 10 Datenübermittlung in Drittländer
Eine Verarbeitung findet in den in Anlage 2 genannten Regionen statt. Soweit ein Unterauftragsverarbeiter Daten in einem Drittland verarbeitet, erfolgt dies nur auf Grundlage eines zulässigen Übermittlungsinstruments (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln samt schweizerischer Anpassungen).
§ 11 Haftung
Es gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrags. Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht dieser Vertrag in Datenschutzfragen vor. Es gilt schweizerisches Recht; zwingende Vorschriften der DSGVO bleiben unberührt.
Anlage 1 — Gegenstand der Verarbeitung
Zweck. Betrieb der Website der Verantwortlichen: Auslieferung der Seiten, Betrieb des Anfrageformulars sowie Speicherung und Weiterleitung der eingehenden Anfragen.
Art der Verarbeitung. Erheben, Speichern, Übermitteln (Weiterleitung per E-Mail), Löschen.
Kategorien betroffener Personen. Besucherinnen und Besucher der Website, insbesondere Personen, die das Anfrageformular nutzen.
Kategorien personenbezogener Daten. Aus dem Anfrageformular: Name, E-Mail-Adresse; optional Telefonnummer, Firma, Datum, Ort; Freitext der Nachricht; Zeitpunkt der Anfrage. Aus Server-Logfiles: IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Ressource, User-Agent, Referrer. Aus Fehlerprotokollen: Fehlermeldung, Stacktrace, aufgerufene Route — personenbezogene Daten nur, soweit sie zufällig in einer Fehlermeldung enthalten sind.
Keine besonderen Kategorien. Daten nach Art. 9 DSGVO werden nicht absichtlich erhoben. Da das Nachrichtenfeld ein Freitextfeld ist, kann eine anfragende Person dort theoretisch solche Daten eintragen; eine gezielte Verarbeitung findet nicht statt.
Keine KI-Verarbeitung. Die Inhalte der Anfragen werden nicht an Sprachmodelle oder andere KI-Dienste übermittelt.
Anlage 2 — Unterauftragsverarbeiter
Stand dieser Liste: 2026-08-26
| Dienstleister | Zweck | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| Railway Corporation, USA | Hosting und Betrieb der Anwendung | EU (Niederlande, europe-west4) |
| Supabase Inc., USA | Datenbank und Dateispeicher (Speicherung der Anfragen) | Schweiz (Rechenzentrum Zürich, eu-central-2) |
| Plus Five Five, Inc. (Resend), USA | Versand der Benachrichtigungs- und Bestätigungs-E-Mails | EU |
| Functional Software, Inc. (Sentry), USA | Technische Fehlerprotokolle zum Betrieb der Plattform | EU (Deutschland, ingest.de.sentry.io) |
Alle genannten Anbieter verarbeiten die Daten in Rechenzentren innerhalb der EU beziehungsweise der Schweiz. Es findet keine reguläre Übermittlung in die USA statt, auch wenn die Unternehmen dort ansässig sind.
Anlage 3 — Technische und organisatorische Massnahmen
Zugangs- und Zugriffskontrolle. Zugriff auf Produktivsysteme nur über persönliche Konten mit Zwei-Faktor-Authentisierung. Datenbankzugriff der Anwendung über dienstgebundene Schlüssel; Zeilenschutz (Row Level Security) auf allen Tabellen mit personenbezogenen Daten.
Übertragungskontrolle. Ausschliesslich TLS-verschlüsselte Verbindungen (HTTPS) für Website, Formulare und Schnittstellen.
Speicherkontrolle. Verschlüsselung der Datenbank im Ruhezustand durch den Datenbankanbieter; tägliche Sicherungen.
Eingabekontrolle. Administrative Änderungen werden in einem fortschreibenden Protokoll festgehalten.
Verfügbarkeit. Redundante Ausführung der Anwendung beim Hosting-Anbieter, Sicherungen mit Wiederherstellungstests seitens der Anbieter.
Trennungskontrolle. Mandantentrennung auf Datenebene; jede Kundin sieht ausschliesslich die Daten ihrer eigenen Website.
Fragen zum Datenschutz: hilfe@allons.ch